Auf einen Blick: Arbeitsvisum für qualifizierte Fachkräfte (PDF) Generell muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) zunächst Ihren Antrag auf Beschäftigung genehmigen. Im Rahmen dieses Prozesses wird die Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob Ihre Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit usw.) denen von Hausangestellten entsprechen. Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt wird durch die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bestimmt. Für einen Wohnsitz zum Zwecke der Erwerbstätigkeit ist immer die Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich. Diese Genehmigung kann im internen Verfahren bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland (Visumzentrum) oder bei der zuständigen örtlichen Einwanderungsbehörde in Deutschland eingeholt werden. Die Erlaubnis für die Aufnahme einer Beschäftigung wird zusammen mit dem Aufenthaltstitel erteilt. Für eine Genehmigung ist es immer erforderlich, dass eine gesetzliche Bestimmung zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bietet, es gibt ein konkretes Stellenangebot, und es gibt keine bevorzugten Arbeitskräfte für den konkreten Arbeitsplatz, und die Beschäftigungsbedingungen sind mit denen der Hausangestellten vergleichbar (Arbeitsmarkttest). Für die Genehmigungen von Aufenthaltsgenehmigungen sind spezialisierte Expertenteams der Arbeitsagenturen in Essen, Köln, Frankfurt/Main, München und Stuttgart zuständig. Wenn der Mitarbeiter vor mehr als einem halben Jahr aufgehört hat, für eine Bundesbehörde zu arbeiten, reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf Kopien von Aufzeichnungen ein. National Personnel Records Center, Anhang 1411 Boulder Boulevard Valmeyer, IL 62295 Mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Mit dieser Aufenthaltsgenehmigung ist dies möglich. Alles, was Sie beachten müssen, zusätzlich zu den geltenden Anforderungen, finden Sie unter Familienzusammenführung. Um herauszufinden, ob Sie ein Visum benötigen, um nach Deutschland einzureisen, finden Sie unter Wer braucht ein Visum?.
Die Verwendung des Regierungsteils Ihres lokalen Telefonverzeichnisses benötigen Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören – so genannte Drittstaatsangehörige – einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltsgenehmigung, Blaue Karte der EU, Niederlassungserlaubnis oder die dauerhafte AUFENTHALTSgenehmigung); Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland. Für allgemeine Anfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0228 / 713-2000 > Drücken Sie die Taste 1 im Sprachmenü Montag – Donnerstag von 08:00 – 14:30 Uhr Freitag von 08:00 – 12:30 Uhr. Tipp: Haben Sie einen anerkannten Hochschulabschluss? Wenn ja, überprüfen Sie, ob Sie die Kriterien für eine Blaue Karte EU erfüllen. Diese Aufenthaltsgenehmigung bietet qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland attraktive Konditionen. In der Regel sind deutsche Lebensläufe nicht in strengchronologischer Reihenfolge geschrieben. Die neuesten Berufserfahrungen stehen jedoch meist am Anfang. Teilen Sie Ihren Lebenslauf in folgende Kategorien auf: Die PIV-Smartcard ist in der Homeland Security Presidential Directive 12 vorgeschrieben. Allgemeine Informationen zum Thema «Leben und Arbeiten in Deutschland» finden Sie bei Make-it-in-Germany und auf der EURES-Plattform (European Employment Services). Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erlangung einer qualifizierten Beschäftigung wird für höchstens vier Jahre ausgestellt. Hat ein Arbeitsvertrag eine kürzere Laufzeit, so wird für die Dauer des Vertrags eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
Wenn Ihre PIV-Smartcard verloren gegangen oder gestohlen wurde oder Sie Hilfe bei anderen PIV-Problemen benötigen, wenden Sie sich an die Agentur, die Ihre Karte ausgestellt hat. Erfüllen Sie diese Anforderungen? Informieren Sie sich über das Verfahren für das Einreisevisumverfahren. Holen Sie sich Kopien Ihrer Datensätze, ersetzen Sie Ihre ID oder überprüfen Sie die Beschäftigung. Wenn Ihr Asylverfahren noch läuft, sind Sie Asylbewerber. Das bedeutet, dass Sie ihre Arbeit erst aufnehmen können, wenn die Ausländerbehörde dies zulässt.








