Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, zu prüfen, ob Gefahren für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bestehen, und diese zu bewerten. Auf dieser Grundlage muss er die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen. Diese Risikobewertung nach . 5 ArbSchG wird durch die Anforderungen des BetrSichV an die Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln untermauert. Die Risikobewertung nach TRBS 1111 erstellen wir für Sie direkt während der elektrischen System- und Geräteprüfung nach DGUV V3 (ehemals BGV A3). Wer aufgrund seiner Qualifikation oder seiner technischen Ausstattung nicht in der Lage ist, die Unterlagen für die oben genannten vorzulegen. Die ordnungsgemäße Durchführung von Tests und Maßnahmen ist gut beraten, die Hilfe von qualifizierten Spezialisten zu suchen. Das Haftungsrisiko ist ansonsten unkalkulierbar. Der Bediener ist für den Betrieb verantwortlich! Im gewerblichen Bereich können die Daten des Herstellers als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung dienen.
Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung trifft der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen und stellt sicher, dass die Bestimmungen der geltenden Vorschriften für elektrische Produkte während der gesamten Betriebsdauer eingehalten werden. Der private Sektor unterliegt keiner Arbeitssicherheitsverordnung. Deshalb ist es besonders wichtig, dass private Nutzer über die Gefahren informiert werden, die durch die elektrischen Produkte entstehen können. Die wichtigste Informationsquelle ist die Betriebsanleitung der Hersteller. Diese Dokumente beschreiben Folgendes: Werden Qualitätsanforderungen nicht eingehalten oder werden elektrische Produkte unsachgemäß verwendet, kann dies zu Unfällen führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat solche Unfälle untersucht, also elektrische Arbeitsunfälle und in der Privatwirtschaft. Im daraus resultierenden Forschungsbericht Fb 941 der BAuA schlussfolgern die Autoren, dass «die Ursachen elektrischer Unfälle in erster Linie in Verhaltensfehlern liegen». Dies bedeutet, dass der unsachgemäße Einsatz von elektrischen Geräten und Anlagen – d.
h. Handhabung oder Reparatur – und mangelnde Wartung zu Unfällen führen. Um die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung zu präzisieren, hat der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) erlassen. Für den Betrieb von elektrischen Arbeitsplätzen oder Produkten sind folgende TRBS einzusetzen: Vorschriften über den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Geräte und Anlagen Zur Vermeidung von Unfällen gelten für die Verwendung und Wartung elektrischer Produkte bestimmte Anforderungen. Für den Arbeitsplatz sind sie in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt. Die Bedienungsanleitung ist besonders für Privatanwender wichtig. Für diese Fälle gibt es keine technischen Maßnahmen. Aufklärungswerte Informationen bleiben hier das einzige Mittel zur Prävention. Im gewerblichen Bereich bedeutet dies Eine Orientierung: Die Arbeitnehmer müssen angemessen informiert werden, insbesondere über die Gefahren, die mit der Verwendung elektrischer Produkte verbunden sind. Mitarbeiter, die Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten durchführen, benötigen besondere Anweisungen ( s. 9 BetrSichV). Die Anforderungen an den Einsatz elektrischer Produkte sind in der Betriebssicherheitsverordnung für den Einsatz im gewerblichen Bereich festgelegt.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Seiten im Internet, die sich mit Fragen der elektrischen Sicherheit in der Privatwirtschaft befassen.