In kleineren Gemeinden gibt es oft nur ein oder zwei Kitas. In größeren Städten kann die Wahl einer Kindertagesstätte komplizierter sein. Alle Kitas bieten regelmäßig sogenannte «Tage der offenen Tür» an, an denen interessierte Eltern mit ihren Kindern die Kita besuchen und mit den Erzieherinnen sprechen können. Es lohnt sich auch, andere Eltern oder Nachbarn nach ihren Empfehlungen zu fragen. Darüber hinaus können Sie sich über verschiedene Kita-Portale wie www.kita.de oder www.kindergarten-vergleich.de informieren und nach einer passenden Kita suchen. Auf solchen Websites finden Sie in der Regel Informationen über die Öffnungszeiten, die einzelnen Funktionen und auch die möglichen Stellenangebote. Kurze, klare Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen in Bezug auf Asyl und Aufenthalt. 4 Überfällige Zahlung 4.1 Der Kindergarten betrachtet die Nicht- oder Verzugszahlung von Gebühren oder sonstigen Gebühren als wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag. Für jede Anweisung, die der Bank/Bausparkasse des Elternteils/Betreuers in Bezug auf Gebühren oder sonstige Gebühren, die im Rahmen dieses Vertrags zu entrichten sind und die entweder nicht von dieser Bank/Bausparkasse initiiert werden oder nicht von der Gärtnerei gemäß Ziffer 3.1 empfangen werden, eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 USD an die Bank/Bausparkasse des Elternteils/Betreuers zu entrichten ist, ist eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 USD zu entrichten.
Im Falle der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung von Gebühren, die gegen diesen Vertrag verstoßen, muss der Kindergarten eine schriftliche Mitteilung über diese Nicht- oder Zahlungsverzug, die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Mitteilung an die Mutter/Erziehungsberechtigten zu leisten. Der Kindergarten behält sich das Recht vor, eine Verwaltungsgebühr von 30 USD für jede solche Mitteilung zu erheben. 4.2 Für den Fall, dass Gebühren oder sonstige Gebühren nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Unterrichtung über die Nichtzahlung gemäß Ziffer 4.1 entrichtet werden, behält sich der Kindergarten das Recht vor, den Vertrag danach fristlos zu kündigen. 4.3 Ungeachtet von Ziffer 4.2 stellt jede Kündigungsmitteilung eine förmliche Forderung aller ausstehenden Gebühren und Gebühren dar. 4.4 Nach Beendigung des Vertrages ist der Kindergarten nicht mehr verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß Ziffer 5.4 zu erbringen. 4.5 Der Kindergarten behält sich das Recht vor, täglich 5 USD zuzüglich Zinsen für ausstehende Gebühren oder sonstige Beträge zu berechnen, die hierdurch vom Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungsdatum fällig werden. Die Zinsen werden in Höhe von 3 % pro Jahr über dem Basiszinssatz berechnet. 4.6 Zusätzlich zu den beträgen, die gemäß Ziffer 4.5 oder auf andere Weise aus diesem Vertrag zu zahlen sind, stimmt der Elternteil/Vormund zu und verpflichtet sich, den Kindergarten für und gegen alle Kosten zu entschädigen, Gebühren, Gebühren und Ausgaben können dem Kindergarten aufgrund oder aus verspäteter oder nicht zahlunggemäßer Gebühren entstehen, die im Rahmen dieses Vertrags zu entrichten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, zur Vermeidung von Zweifeln, aller anwaltsen und sonstigen beruflichen Gebühren und Ausgaben, die ihm aufgrund der Einleitung eines Rechts- oder sonstigen Verfahrens gegen einen Elternteil/Vormund wegen Nicht- oder Verzugszahlung von geschuldetem und aufgrund dieses Vertrags geschuldeter Gegenstände entstehen können. Ähnlich wie in einer Kita wollen Kindergärten kleine Kinder erziehen und sozialisieren und auf die Grundschule vorbereiten. Das Wort «Kindertagesstätte» oder Kita ist ein Sammelbegriff für verschiedene Formen der Kinderbetreuung. In der Regel gibt es in Deutschland drei verschiedene Arten von Kindertagesstätten: Kindergarten (Kinderkrippe), Kindergarten und Kinderhort.
KiTas, die im direkten Vertrag mit den lokalen Behörden arbeiten. Es ist nicht unerhört, auf der Warteliste einer Kita auf Platz 50 gesetzt zu werden. Orte bewegen sich jedoch in der Regel schnell; Immerhin gehen die Kinder jedes Jahr in die Grundschule. Kinderpfleger oder Kindermädchen in Deutschland werden offiziell mit dem geschlechtsneutralen Begriff «Tagespflege» bezeichnet, obwohl «Tagesmutter» immer noch das Wort ist, das Sie am ehesten hören. Wie der Name schon sagt, kümmert sich eine Betreuerin zu Hause um Ihr Kind.