Friedensklauseln gelten nicht in Fällen, in denen der Arbeitgeber durch die allgemeine Anwendbarkeit des Tarifvertrags an den Tarifvertrag gebunden ist, ohne Mitglied einer unterzeichnenden Arbeitgeberorganisation zu sein. Nach dem seit den 70er Jahren geltenden Grundsatz der allgemeinen Anwendbarkeit sind tarifliche Vereinbarungen auf branchenweiter Ebene allgemein verbindlich und gelten daher auch für unorganisierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Sektor. 2001 trat das sogenannte Bestätigungsverfahren für allgemeinverbindliche Tarifverträge in Kraft. Eine Sonderkommission des Ministeriums für Soziales und Gesundheit bestätigt die allgemeine Anwendbarkeit der Vereinbarungen. Eine Vereinbarung auf Sektorebene ist allgemein anwendbar, wenn sie als repräsentativ für den betreffenden Bereich angesehen werden kann. Die repräsentative Vertretung in dieser Hinsicht bedeutet, dass schätzungsweise mehr als die Hälfte der Beschäftigten in diesem Sektor für Arbeitgeber arbeiten, die die Vereinbarung unterzeichnet haben. Detaillierte Arbeitszeiten in den einzelnen Sektoren werden in Tarifverträgen durch sektorale Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern festgelegt. Die Einzelheiten der Arbeitszeiten in einzelnen Arbeitsverträgen werden dann auf betrieblicher Ebene nach den Regelungen der Tarifverträge ausgehandelt. Die Lohnfestsetzung in Finnland wurde traditionell im Rahmen des Drei-Klassen-Systems vereinbart, bei dem sich die zentralen Organisationen auf den allgemeinen Rahmen für Erhöhungen sowie allgemeine Bestimmungen über Arbeitszeiten, Bedingungen und einschlägige sozialpolitische Maßnahmen geeinigt haben. Auf die zentralisierte Vereinbarung folgten sektorale Tarifverhandlungen innerhalb des festgelegten zentralisierten Rahmens und schließlich Verhandlungen auf Arbeitsplatzebene innerhalb des zentralisierten und sektoralen Rahmens. Diese Verhandlungsstruktur ändert sich jedoch derzeit, da sich der Verband der finnischen Industrie (EK) aufgrund einer Änderung der internen Regeln der Organisation in den Jahren 2015-2016 nicht mehr an zentralisierten Tarifverhandlungen beteiligen wird. Finnland verfügt traditionell über ein dreistufiges System, wobei Tarifverhandlungen normalerweise auf nationaler, sektoraler und lokaler Ebene stattfinden.
Diese Praxis befindet sich jedoch derzeit in einem Wandel: Nach einer Änderung der internen Regeln in den Jahren 2015-2016 hat sich der Spitzenverband der finnischen Industrie (EK), der wichtigste Arbeitgeberverband, gegen die Teilnahme an Tarifverhandlungen auf zentraler Ebene entschieden. So könnte der Pakt für Wettbewerbsfähigkeit 2016, eine wichtige dreigliedrige Arbeitsmarktvereinbarung, die unter anderem einen Lohnstopp für 2017 und eine 24-Stunden-Verlängerung der Jahresarbeitszeit vorsieht, die letzte der großen zentralisierten Vereinbarungen gewesen sein. Die Tarifrunde 2017–2018 wurde direkt auf sektoraler Ebene ausgehandelt, ohne dass eine zentrale Vereinbarung vorausgegangen wäre. Anmerkungen: * Nach der Änderung der Regeln durch die EK sollten zentralisierte Vereinbarungen nicht mehr stattfinden, und in den Jahren 2017–2018 wurde keine zentralisierte Vereinbarung unterzeichnet. Traditionell sind die zentralen Organisationen jedoch stark in die Tarifverhandlungen eingebunden und haben auch in den Jahren 2017 bis 2018 ihre Mitgliedsgewerkschaften in den sektoralen Verhandlungen unterstützt und koordiniert. In Finnland fanden Tarifverhandlungen in der Regel auf drei Ebenen statt; nationalen, Industrie und Unternehmen. Im Rahmen einer dreiseitigen Tradition haben die Sozialpartner auf höchster Ebene im Dialog mit der Regierung nationale Rahmenvereinbarungen über Löhne und Beschäftigungsbedingungen ausgehandelt. Die Vereinbarungen auf nationaler Ebene waren dann die Grundlage für Verhandlungen auf sektoraler Ebene – die vorherrschende Ebene in dem Sinne, dass sektorale Vereinbarungen die rechtlich durchsetzbare Grundlage von Arbeitsverträgen sind.








